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Feb 10, 2012

Der diesjährige Skiausflug der FW Todtmoos führte vom 21.01.-26.01.2012 nach St. Christina/Südtirol. Ein paar Bilder von dieser herrlichen Skiausfahrt können sie hier sehen.

Jan 20, 2011

Motoradlärm immer wieder Thema bei den Einwohnern und Gästen des heilklimatischen Kurortes.

Livebild aus Todtmoos

WebCam Todtmoos

 

Aktuell

Skiausflug 2012 nach Wolkenstein/Tirol

Der diesjährige Skiausflug der FW Todtmoos führte vom 22.01. - 26.01.2012 nach Südtirol und zwar in das Skigebiet St. Christina/Wolkenstein (Sellaronda). Neben den sensationellen Pisten und dem von Dr. Beisel ausgesuchten Hotel Belmont in St. Christina, fanden die 16 Teilnehmer in der ganzen Woche traumhaftes Wetter vor.  Den ganzen Tag bei Sonnenschein Skifahren und Abends relaxen und die Geselligkeit pflegen, war das Motto der Teilnehmer.  Ein paar Eindrücke von der Skiaufahrt:

  

 

 

 

  

Spenden

Wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen, können Sie das am besten mit einer Spende an unsere Wählervereingung tun. Neben der Mitgliedschaft ist die Spende die zweite wesentliche Säule für die Unterstützung unserer Wählervereinigung durch die Bürger. Parteien und Wählervereinigungen sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.

Bankverbindung der Freien Wähler Todtmoos e.V.
Volksbank Rhein-Wehra e.G. Todtmoos
Bankleitzahl: 684 900 00, Kontonummer: 30009002

Bitte vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger. Eine Spendenquittung für die Absetzung des Betrages von der Einkommensteuer schicken wir Ihnen unverzüglich zu. Anonyme Spenden dürfen nur bis zu einer Höhe von 500 Euro angenommen werden.

Zu Ihrer Information:
Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien und Wählervereinigungen sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Spenden an unsere Wählervereinigung bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 Euro, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Als Privatperson oder Firma können Sie Spenden an unsere Wählervereinigung bis zu 1.650 Euro im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an andere Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden. Der Ermäßigungsbetrag nach § 34 b EStG beträgt 50 von Hundert der Zuwendung (Spende), höchstens aber 825 Euro bei Ledigen und 1.650 Euro bei Verheirateten betragen.

Beispiel:
Der Bürger A überweist eine freiwillige Zuwendung (Spende) an die FW Todtmoos in Höhe von 100,00 Euro. Die Tarifermäßigung beträgt somit 50,00 Euro bei der Einkommensteuer. Hierüber bekommt einer Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).

Steuerschuld 2010 des A bisher 3.420,00 Euro
./. Tarifermäßigung Spende 100,00 Euro
50 von Hundert = ./. 50,00 Euro
Steuerschuld neu 3.370,00 Euro

Schlussendlich muss der Spender nur die Hälfte des Betrages aufwenden, d.h. aus der eigenen Tasche bezahlen. Dies gilt natürlich nur, wenn der Zuwendende tatsächlich Steuern (Einkommensteuer) bezahlt.



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